Tritt- und Leiterprüfung
Wir übernehmen das für Sie!
Gewerblich genutzte Steigtechnik muss in regelmäßigen Zeitabständen von maximal 12 Monaten laut Betriebsverordnung (BetrSichV) durch eine befähigte Person geprüft werden.
Wir haben die Tritt- und Leiterprüfung in unser Serviceprogramm mit aufgenommen. Bei der Überprüfung der Tritte und Leitern wird geprüft, ob Bauteile fehlen, Verschleiß zu erkennen ist oder schon Defekte vorhanden sind. Wir unterstützen Sie fachkundig bei der Prüfung Ihrer Leitern gemäß Betriebsverordnung und DGUV Information 208-016 bzw. 201-011 (BGI 694/BGI 663).
Unsere speziell geschulten Mitarbeiter übernehmen für Sie die Überprüfung von Leitern und Tritten z.B. Anlegeleitern, Mehrzweckleitern, beidseitig begehbare Stehleitern, Leitern-, Treppen- und Rolltritten und viele mehr.